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Sonderangebot Layher Blitz Gerüst 70 Stahl mit Robustboden 126 m²

Ursprünglicher Preis war: 7.943,50 €Aktueller Preis ist: 3.336,27 €.

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Artikelnummer: SKFZE5016EC Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Layher Blitz Gerüst 70 Stahl mit Robustboden 126 m²

Layher Blitz Gerüst 70 Stahl – Feldlänge 3,07m – Gerüstbreite 0,73m

Mit nur sechs Grundelementen und wenigen Handgriffen ist das Layher Blitz Gerüst als Steckrahmengerüst in logisch sicherer Aufbaufolge „“blitzschnell““ montiert. Unsere Gerüstpakete verfügen über Stellrahmen, Böden und Durchstiege, 3-fachen Seitenschutz auf allen Etagen und an den Stirnseiten, sowie der Verankerung gemäß der Hersteller Aufbau- und Verwendungsanleitung und den gültigen Zulassungen. Aufgrund der vielfältigen Anzahl an Gerüstteilen lässt sich das Layher Blitz Gerüst flexibel an die jeweilige Projektsituation anpassen.

Austattung Fassadengerüst Komplettpaket

  • Feldlänge / Feldweite 3,07m – Gerüstbreite 0,73m
  • Stellrahmen aus feuerverzinktem Stahl
  • Robustböden aus Alu-Holmprofil mit Sperrholzplatte BFU 100G witterungsbeständig
  • Robustdurchstiege mit interierter Etagenleiter aus Alu-Holmprofil mit Sperrholzplatte BFU 100 G
  • Geländer, Diagonalen, Horizontalstreben und Seitenabperrungen aus feuerverzinktem Stahl
  • Geländerstützen und Stirngeländerstützen aus feuerverzinktem Stahl
  • Spindelbare, höhenverstellbare Gerüstfüße
  • Einsetzbar bis Lastklasse 3 nach DIN EN 12811
  • Original Layher Gerüstmaterial (kein Nachbau – keine Fremdprodukte)
  • Neumaterial (keine Gebrauchtteile)
  • Individuelle Anpassung der Ausstattung auf Wunsch möglich
  • Für das Entladen ist der Warenempfänger zuständig. Bei Spedition/Stückgut ist zur Entladung ein Stapler erforderlich.

Layher Blitzgerüste sind bauaufsichtlich zugelassen vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin unter folgender Zulassungsnummer:

  • Z-8.1-16.2 Blitz Gerüst 70 Stahl
  • Z-8.1-840 Blitz Gerüst 100 Stahl
  • Z-8.1-844 Blitz Gerüst 70 Aluminium

Wir weisen darauf hin, dass beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten Absturzgefahr bestehen kann. Die Gerüstbauarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Der Gerüstersteller legt auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Einzelfall bzw. die jeweiligen Tätigkeiten durchzuführen sind.

Der Auf-, Um- und Abbau von Gerüst-Systemen darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person von fachlich geeigneten Beschäftigten nach spezieller Unterweisung und objektbezogener Einweisung zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Montageanweisung) durchgeführt werden.

Nicht fertig gestellte Gerüstbereiche müssen mit einem Verbotsschild gekennzeichnet werden. Nach Fertigstellung muss die befähigte Person das Gerüst auf eine ordnungsmäßige Montage prüfen und entsprechend freigeben.

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