Beschreibung
Layher Blitz Dachfanggerüst Aufsatz ohne Konsole – Feldlänge 2,57 m – Gerüstbreite 0,73 m
Der Layher Dachfang-Aufsatz dient als Erweiterung der Layher Blitz 70 Gerüst Pakete und bietet Gerüstteile für einen zusätzlichen Fangschutz. Durch die Aufstockung mit langen Endpfosten und Dachfangnetzen ist das Blitzgerüst als Dachfangschutzgerüst vielseitig einsetzbar. Die Gerüstaufstockung beinhaltet weitere Geländer, Schutzgitterstützen, Fallstecker, Doppelkupplungen und Schutznetze. Mit nur wenigen Handgriffen ist das Layher Blitz Gerüst als Steckrahmengerüst in logisch sicherer Aufbaufolge „“blitzschnell““ montiert. Aufgrund der vielfältigen Anzahl an Gerüstteilen lässt sich der Dachfang-Gerüst flexibel an die jeweilige Projektsituation anpassen.
Austattung Dachfang-Gerüst-Aufsatz ohne Konsole
- Feldlänge / Feldweite 2,57 m – Gerüstbreite 0,73 m
- Geländer/-stützen aus feuerverzinktem Stahl
- Schutzgitterstütze aus feuerverzinktem Stahl
- Fallstecker sowie Doppeldornkupplungen aus feuerverzinktem Stahl
- Huck Seitenschutznetz mit angeketteltem Einfass-Seil aus Polypropylen und einer Materialstärke von 0,05 m
- Einsetzbar bis Lastklasse 3 nach DIN EN 12811
- Original Layher Gerüstmaterial (kein Nachbau – keine Fremdprodukte)
- Neumaterial (keine Gebrauchtteile)
- Individuelle Anpassung der Ausstattung auf Wunsch möglich
- Für das Entladen ist der Warenempfänger zuständig. Bei Spedition/Stückgut ist zur Entladung ein Stapler erforderlich
Layher Blitzgerüste sind bauaufsichtlich zugelassen vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin unter folgender Zulassungsnummer
- Z-8.1-16.2 Blitz Gerüst 70 Stahl
- Z-8.1-840 Blitz Gerüst 100 Stahl
- Z-8.1-844 Blitz Gerüst 70 Aluminium
Wir weisen darauf hin, dass beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten Absturzgefahr bestehen kann. Die Gerüstbauarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Der Gerüstersteller legt auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Einzelfall bzw. die jeweiligen Tätigkeiten durchzuführen sind.
Der Auf-, Um- und Abbau von Gerüst-Systemen darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person von fachlich geeigneten Beschäftigten nach spezieller Unterweisung und objektbezogener Einweisung zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Montageanweisung) durchgeführt werden.
Nicht fertig gestellte Gerüstbereiche müssen mit einem Verbotsschild gekennzeichnet werden. Nach Fertigstellung muss die befähigte Person das Gerüst auf eine ordnungsmäßige Montage prüfen und entsprechend freigeben.




