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Ausverkauf Layher Blitz Treppenturm-Vorbau Alu – 2,57 x 8,20 m

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Beschreibung

Layher Blitz Treppenturm-Vorbau Alu – 2,57 x 8,20 m

Der Layher Blitz Treppenturm-Vorbau Alu ist eine Erweitung für Fassadengerüste und dient als Treppenaufstieg nach TRBS 2121-2. Kompatibel mit den maschinexora-Gerüstpaketen oder Layher Fassadengerüsten, lässt sich die Gerüsttreppe einfach in das bereits bestehende Fassadengerüst integrieren. Die Gerüsttreppe besteht aus Podesttreppen sowie einem vorgesetzen Gerüstfeld und garantiert einen sicheren und schnellen Anstieg. Gleichzeitig bietet der Treppenturm-Vorbau eine komfortablere und breitere Alternative zum Aufstieg, welcher sonst nur durch den innenliegenden Leitergang erfolgen würde. Im Gegensatz zu Treppentürmen, welche auch freistehend errichtet werden können, sind die Gerüsttreppen an ein bereits bestehendes Gerüstfeld gebunden.

Ausstattung Layher Blitz Treppenturm-Vorbau Alu 2,57 x 8,20 m

  • Material Aluminium
  • Feldweite 2,57 m
  • Standhöhe 8,20 m
  • Zulässige Belastung Podesttreppe 2,5 kN/m²
  • Zwischen Hauptbelag und Treppenpodest kommt ein 0,19 m breiter Serienboden zum Einsatz
  • Mehr Sicherheit, Bequemlichkeit und Schnelligkeit beim Aufstieg
  • Treppenaufstieg nach TRBS 2121-2

Gemäß der TRBS 2121-2 sind Treppenzugänge ab einer Steighöhe von 5 m Pflicht. Die Treppentürme sind in der Regelausführung bis zu einer Aufstiegshöhe von 24 m als Gerüstaufstieg zulässig und benötigen keine weiteren Nachweise. Eine Steighöhe über 24 m bedarf einer Statik.

Es sind die einschlägigen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dies sind insbesondere die Zulassungen, die DIN EN 12810/12811, die DIN 4420, die BetrSichV mit TRBS 2121 und BGI 5101, die BGV C22 sowie weitere geltene Vorschriften.

Wir weisen darauf hin, dass beim Auf-, Um- und Abbau des Treppenturms Absturzgefahr bestehen kann. Die Montagearbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibenden Gefährdungen möglichst gering gehalten wird. Der Ersteller legt auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Einzelfall bzw. die jeweiligen Tätigkeiten durchzuführen sind.

Der Auf-, Um- und Abbau von Gerüst-Systemen darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person von fachlich geeigneten Beschäftigten nach spezieller Unterweisung und objektbezogener Einweisung zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Montageanweisung) durchgeführt werden.

Nicht fertig gestellte Gerüstbereiche müssen mit einem Verbotsschild gekennzeichnet werden. Nach Fertigstellung muss die befähigte Person das Gerüst auf eine ordnungsmäßige Montage prüfen und entsprechend freigeben.

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